Ratgeber Todesfall und Nachlass

Vorsorgen für Erbschaft und Bestattung

Weil der Tod so individuell ist wie das Leben, können Motorradfans in Sarg oder Urne bei Bestatter Wolfgang Frisch ihre letzte Reise mit einer umgebauten Harley Davidson antreten. Foto: dpa

Schon zu Lebzeiten sollte man sich mit dem eigenen Ende beschäftigen und folgende Fragen für sich klären: Wie kann ich mein Erbe absichern und für meine Bestattung vorsorgen? Woran habe ich als Erbe zu denken? Was sind meine Pflichten und Rechte als Hinterbliebener? Antworten auf diese und alle weiteren Fragen rund ums Erbe gibt der „Ratgeber Todesfall und Nachlass - Vorsorgen für Erbschaft und Bestattung".

Die Autoren, Aeternitas-Rechtsreferent Torsten Schmitt und Jurist Dr. Falko Ritter, vermitteln die notwendige Übersicht in rechtlichen und organisatorischen Fragen. Sie wenden sich sowohl Menschen, die sich zu Lebzeiten mit Erbe, Vorsorge und Trauerfall befassen, als auch an diejenigen, die sich als Hinterbliebene nach einem Todesfall mit diesen Themen auseinandersetzen müssen.

Der Ratgeber findet sich auf der Seite www.aeternitas.de und lässt sich dort kostenfrei herunterladen.


Sieben Dinge, die es zu regeln gilt

Nach dem Tod eines Angehörigen müssen zahlreiche bürokratische Schritte erledigt werden

Wenn ein naher Angehöriger stirbt, ist es oft schwierig, einen klaren Gedanken zu fassen. In Zeiten der Trauer gibt es vermeintlich Wichtigeres als Bürokratie. Doch vieles kann nicht auf die lange Bank geschoben werden. Sieben Tipps, was jetzt zu tun ist.

■ Hausarzt verständigen: Ist der Angehörige zu Hause gestorben, ist umgehend der behandelnde Hausarzt zu verständigen. Dieser muss den Tod bescheinigen. Ohne den Totenschein kann das zuständige Standesamt die Sterbeurkunde nicht ausstellen. ,,Beim Sterbeort im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung übernimmt in der Regel die Einrichtung das Organisatorische", so Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter.

Bestatter beauftragen: Als nächsten Schritt sollte man ein Bestattungsinstitut beauftragen. Hat der Verstorbene selbst vorgesorgt, ist dieser Schritt einfacher. Wenn nicht, könnten Empfehlungen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis bei der Wahl des Bestatters helfen, sagt Herrnberger. Auf der Webseite des Bundesverbands Deutscher Bestatter gibt es eine Auswahl an Bestattern.

■ Dokumente zusammenstellen: Nun gilt es, die wichtigsten Dokumente zusammenzustellen. Dazu gehören - Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil. Ein Bestatter kann hierbei unterstützen. Außerdem sind in der Folge auch diese Unterlagen wichtig: die Krankenkassenkarte, die Rentennummer, Dokumente zur Betriebsrente und ein womöglich vorhandenes Testament. Gibt es eine Bestattungsvorsorge, eine Sterbegeldversicherung, eine Lebensversicherung oder sonstige Verfügungen, so sollten auch diese Dokumente herausgesucht werden.

Bestattung organisieren: Geht es an die Organisation der Bestattung, lautet die wichtigste Frage: Hat der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge hinterlassen? Ansgar Becker vor dersandfort zufolge, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, ist das für Hinterbliebene eine große Erleichterung. In dem Dokument könnte der Verstorbene zu Lebzeiten festgelegt haben, wo und wie er beerdigt werden möch-te, welche Trauergäste informiert werden sollten und welcher der Wunschbestatter ist. Wichtig: Bestattungswünsche sollten nie im Testament formuliert werden. Es wird in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Gibt es keine Bestattungsvorsorge oder Bestattungsverfügung, ist es an den Hinterbliebenen, all diese Dinge zu entscheiden.

■ Haushalt und Tiere: Hat der Angehörige einen eigenen Haushalt geführt, müssen Haustiere und Pflanzen versorgt, der Briefkasten geleert, bei der Post einen Nachsendeauftrag gestellt, der Kühlschrank geleert sowie Strom, Gas und Wasser abgestellt und die Versorger informiert werden. Hat der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt, sollte außerdem der Vermieter oder die Hausverwaltung über den Tod informiert werden.

Kündigungen: Kontoauszüge geben eine recht gute Übersicht über laufende Verpflichtungen, die nun enden sollten: Zum Beispiel Miete, Zeitungsabos, Mitgliedschaften in Vereinen, Versicherungen, Telefonund Mobilfunkverträge sowie andere laufende Verpflichtungen.

Das Erbe regeln: Beim zuständigen Nachlassgericht eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde sowie alle vorhandenen Testamente im Original einreichen. Das Nachlassgericht eröffnet dann die Testamente und schickt diese als beglaubigte Kopie samt Protokoll über die Eröffnung an alle in den Testamenten bedachten Personen sowie an die gesetzlichen Erben. dpa