Wünsche absichern, Angehörige entlasten

Warum die Bestattungsvorsorge so wichtig ist

Zweckgebunden: Bestattungsvorsorge ist meist geschütztes Vermögen. Im Pflege- oder Bedürftigkeitsfall wird sie nicht angetastet. Foto: dpa

Auch wenn die Bedrohlichkeit der Coronavariante anscheinend abgeklungen ist, es gibt immer wieder Fälle, in denen Menschen schwer erkranken, ins Krankenhaus müssen und nicht wiederkehren oder aus gesundheitlichen Gründen plötzlich nicht mehr in der Lage sind, ihre Dinge selbst zu regeln. Auch wenn die Bedrohlichkeit der Coronavariante anscheinend abgeklungen ist, es gibt immer wieder Fälle, in denen Menschen schwer erkranken, ins Krankenhaus müssen und nicht wiederkehren oder aus gesundheitlichen Gründen plötzlich nicht mehr in der Lage sind, ihre Dinge selbst zu regeln.

Gerade im Sterbefall trifft die Angehörigen dann eine doppelte Last: die Trauer und der Verlust eines nahen Menschen und dazu die Umstände, eine Beerdigung organisieren zu müssen - ohne über die Wünsche des Verstorbenen oder eine finanzielle Regelung Bescheid zu wissen.

Daher ist das Beste, was man den Lieben hinterlassen kann: möglichst wenige offene Fragen. Es ist wichtig, mit Familie und Freunden über die letzten Wünsche zu sprechen und dabei auch auf deren Bedürfnisse zu hören. Vielleicht möchte man selbst niemanden mit der Grabpflege auf einem Friedhof belasten, doch die Angehörigen wünschen sich sehr wohl einen Ort der Erinnerung. All diese Wünsche und Vorstellungen lassen sich mit dem Bestatter vor Ort besprechen, festlegen und gleichzeitig die Finanzierung absichern. 

Unangetastet Bei Prüfung des Vermögens werfen die So- zialämter inzwischen ein be- sonderes Augenmerk auf die Bestattungsvorsorge, denn diese stellt ja Vermögen dar. Was viele Menschen sehr beschäftigt, ist die Sicher- heit ihres gesparten oder an- gelegten Geldes.

Gut zu wissen, dass in dieser Form angelegte Gelder selbst im Pflege- oder Bedürftigkeitsfall nicht angetastet werden dürfen und aus schließlich für die eigene Beisetzung verwendet werden.

Für eine wirklich sichere Bestattungsvorsorge - auch im künftigen Pflegefall oder bei bevorstehender sozialer Notlage - gibt es im Grunde nur zwei sichere Lösungen: entweder die Absicherung durch eine einmalige Einlage in einen sogenannten Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag oder die Sterbegeldversicherung, die in Raten angespart wird.

TRA Nicht erst im Trauerfall, auch bei der Vorsorge beraten die Bestatter kompetent. So können die eigenen Wünsche abgesichert werden.

Bei einem Bestattungsvorsorge Treuhandvertrag zahlt der vorsorgende Kunde, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieser Betrag wird als Treuhandvermögen sicher angelegt, positiver Nebeneffekt: Für diese Anlage werden keine Negativzinsen fällig.

Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann an den ausgewählten Bestatter zur Erfüllung der Bestattungswünsche ausgezahlt. Und da zuvor vom Vorsorgenden alle Wünsche in einem Vertrag festgehalten wurden, sind die Angehörigen an dieser Stelle absolut entlastet.

Eine Sterbegeldversicherung bietet sich vor allem für Menschen an, die nicht älter als Mitte 60 sind. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant. Es gibt in aller Regel keine Gesundheitsprüfung und das Geld steht, nach entsprechenden Wartezeiten, im Sterbefall sofort nach Vertragsbeginn zur Verfügung.

Der Vorteil einer Treuhandanlage oder einer Sterbegeldversicherung ist, dass die Einlagen bis zu einer angemessenen Höhe im Pflegefall nicht vom Sozialamt angetastet werden. Dazu gibt es zahlreiche aktuelle gerichtliche Entscheidungen. Der Bundesverband Deutscher Bestatter bietet über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH die Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen an.

Beratung Ansässige Bestatter bieten dafür Bestattungsvorsorge-Beratungen an. Gemein- sam mit dem Vorsorgenden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die später für die Bestattung wichtig sein sollen. Beratung und Vorsorgever- trag sind in der Regel kostenlos. Zu den Punkten, die in einem Bestattungsvorsorgevertrag geklärt werden, gehören unter anderem die Fragen nach einer Erd- oder Feuerbestattung, dem Blumen- , der Trauerfeier und vielem mehr.

Dabei regelt man auch den finanziellen Rahmen. Laut einhelliger Expertenmeinung macht es Sinn, langfristig für die Bestattung finanziell vorzusorgen, sobald man mit dem Bestatter seines Vertrauens den Vorsorgevertrag abgeschlossen hat.

Von einem Sparbuch als Bestattungsvorsorge kann nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit könnten diese ohne Wissen des Vorsorgenden etwa durch einen Betreuer abgehoben und für die Pflegekosten verwendet werden. Im Sterbefall stünden sie dann nicht mehr zur Verfügung.

Und noch ein abschließender Rat: Auch das Testament ist nicht der richtige Ort für die letzte Verfügung zur eigenen Beisetzung, denn die Testamentseröffnung findet in der Regal nach der Beisetzung statt.

Bestattersuche Unter dem Dach des Bundesverbandes Deutscher Bestatter sind mehr als 85 Prozent aller Bestattungsunternehmen versammelt. Der Bundesverband bietet online und kostenlos eine unkomplizierte Bestattersuche nach Ort oder Postleitzahl an. Der Bestatter vor Ort ist ein kompetenter Berater und Begleiter in allen Trauerfragen und zum Thema sichere Bestattungsvorsorge. Denn Trauer braucht Vertrauen. red