Freizeit oder Finanzspritze?

In der schul- und studienfreien Zeit lohnt es sich, mit einer befristeten Arbeit das Budget aufzubessern

Auch bei großen Weltmarktführern sind Aushilfskräfte gefragt, die während der Urlaubssaison mit anpacken.Fotos: Würth/Continental

In der Gastronomie in Küche oder Service aushelfen, frühmorgens die Tageszeitung oder Werbebroschüren austragen, im Supermarkt die Regale auffüllen, auf dem Bau mitanpacken - das sind klassische Aushilfsjobs, mit denen junge Menschen parallel zu Schule und Studium ihr Budget aufbessern. Aber auch viele Handwerks- und Industrieunternehmen müssen in der Urlaubssaison Personalengpässe überbrücken und bieten Ferienjobs an. Die ungelernten Arbeitskräfte werden dann bei spielsweise in der Logistik oder bei der Warenkommissionierung eingesetzt.

Orientierung Gründe, die schul- oder studienfreie Zeit für eine befristete Tätigkeit zu nutzen, gibt es genügend: Ein finanzielles Polster für die nächste Urlaubsreise, für den Führerschein oder die erste eigene Wohnung ist nie verkehrt. Viele junge Erwachse ne nutzen die Gelegenheit aber auch, um ein bisschen Arbeitsluft zu schnuppern und sich für die spätere Berufswahl zu orientieren. Der Ferienjob ist eine gute Gelegenheit, um für sich selbst zu prüfen, welchen Weg man später einmal einschlagen will. Entspricht die Branche meinen Interessen und Talenten? Passen Arbeitsbedingungen und Firmenphilosophie zu mir? Bie ten sich gute Zukunftsperspektiven? Das sind Fragen, die man schon nach zwei bis drei Wochen Arbeit gut beantworten kann.

Vorgaben Im Vergleich zu minderjährigen Interessenten haben Bewerber ab einem Alter von 18 Jahren einen klaren Vorteil: Sie unterliegen nicht mehr dem Jugendarbeitsschutzgesetz, können somit vielfältigere Tätigkeiten ausüben und auch im Schichtdienst eingesetzt werden. Für alle, die bereits 15, aber noch unter 18 Jahre alt sind, gilt: nur 20 Tage über das Kalenderjahr verteilt oder vier Wochen am Stück arbeiten und zwar höchstens an fünf Tagen in der Woche und bis zu acht Stunden am Tag. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen.

Formalien Wer zum ersten Mal eine Ferienarbeit antritt, dem stellt sich nicht nur die Frage nach den gesetzlichen Vorschriften für das Arbeitsverhältnis, sondern auch die Frage, was bei Aufnahme eines Ferienjobs zu beachten ist Das ist aber gar nicht so kompliziert. Der Arbeitgeber benötige lediglich die Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum des Bewerbers. Zudem muss er wissen, ob es sich um das erste oder um ein weiteres Dienstverhältnis handelt. Gegebenenfalls ist die Information wichtig, ob und in welcher Höhe ein vom Finanzamt festgestellter Freibetrag abgerufen werden soll. Mit diesen Daten ist es dem Arbeitgeber möglich, den Arbeitnehmer anzumelden und die sogenannten Lohnsteuerabzugs merkmale elektronisch abzurufen. Der Arbeitnehmer kann eine verlegte oder vergessene Identifikationsnummer auch elektronisch über die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.de ) erneut anfordern.

Steuer Aufgrund von pauschalen Freibeträgen, die bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer Berücksichtigung finden, fallen bei Ferienjobbern und Auszubildenden in der Regel gar keine Steuern an. Behält der Arbeitgeber aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung Lohnsteuer ein, weil der Arbeitslohn über den steuerfreien Lohngrenzen liegt, kann dieser Betrag wieder erstattet werden. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass der Ferienjobber nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreicht. Weitere Infos dazu gibt es im Tipp „Aushilfstätigkeiten von Schülerinnen, Schülern und Studierenden“ des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg. Die Broschüre ist als pdf-Datei online abrufbar unter https://bit.ly/ 3P3Ujir . red/tawe

INFO Online suchen

Ferienjobs in der Nähe finden sich auch online, beispielsweise auf www.studentenjob.de , www.minijobs.info , www.jobstimme.de oder direkt auf der Internetseite des jeweiligen Unternehmens.