Daten immer austauschen

Wenn es gekracht hat: Wie man im Fall der Fälle richtig vorgeht

Nach einem Unfall gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Zuallererst muss die Unfallstelle gesichert werden – also Warnblinker einschalten und Warndreieck aufstellen. Der Abstand muss so groß sein, dass der nachfolgende Verkehr gefahrlos anhalten kann – innerorts sind das mindestens 25 Meter, außerorts 50 bis 100. Auf der Autobahn mindestens 100 Meter entfernt, besser sind 200 Meter. Platzieren sollte man das Warndreieck nicht verschämt am Straßenrand, sondern auf der Fahrspur, auf der der Unfall passiert ist. Das Tragen einer Warnweste wird von der Polizei empfohlen.

Sobald die Unfallstelle abgesichert ist, muss man sich um Verletzte kümmern und gegebenenfalls Rettungskräfte rufen. Besonders wichtig ist es, sich selbst und Verletzte aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Sicher ist man etwa an der Autobahn nur hinter der Leitplanke, niemals auf dem Seitenstreifen.

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, die Polizei zu rufen. Reimund Elbe vom ADAC Württemberg rät aber dazu, wenn der geschätzte Schaden sehr hoch oder der Unfallhergang kompliziert ist. Auch wenn Personen verletzt wurden, sollte laut Elbe auf jeden Fall die Polizei gerufen werden. „Und natürlich, wenn der Unfallgegner sich nicht ausweisen möchte oder sich vom Unfallort entfernt hat.“ Außerdem seien Nutzer von Firmen- oder Mietwagen oft dazu verpflichtet, die Polizei bei einem Unfall hinzuzuziehen. Elbe warnt aber davor, den Beamten mehr als die Personalien zu nennen: „Wir empfehlen, keine Aussage zu machen. Da kann man sich sonst sogar als Unschuldiger schnell um Kopf und Kragen reden.“

Fotos Wer einen leichten Unfall ohne Polizei dokumentieren möchte, sollte die Fahrzeuge in der Endlage lassen und aussagekräftige Fotos machen. Dabei sollten natürlich alle beteiligten Fahrzeuge und der jeweilige Schaden dokumentiert werden, außerdem die Umgebung und eventuelle Bremsspuren auf der Straße. Danach könne man die Autos zur Seite fahren. Der ADAC empfiehlt, immer ein Formular zum Unfallbericht dabei zu haben – auf diesem können der Unfallhergang und die persönlichen Daten aller Beteiligten dokumentiert werden. Es handelt sich bei dem Dokument nicht um ein Schuldeingeständnis. „Auf keinen Fall darf man die Unfallstelle ohne Versicherungs- und Kontaktdaten der anderen Beteiligten verlassen“, betont Reimund Elbe. 

Die eigene Versicherung muss informiert werden. Wenn man den Unfall nicht selbst verursacht hat, müssen Schadensersatzansprüche an die gegnerische Versicherung gemeldet werden. In komplexen Fällen sollte man zudem immer einen Rechtsanwalt dazuholen. red