Hübscher, aber teurer

Vermieter können Ausgaben für Wohnungsmodernisierungen auf die Mieter umlegen

Modernisierung oder Instandhaltung? Gerade beim Fenstertausch verlaufen die Grenzen fließend. Foto: Frank May/dpa

Sparsamere Heizung, sparsamere Duschen, gedämmte Fassaden: Nicht erst seit der Gas-Krise gehen viele Vermieter daran, ihre Immobilie energiesparend und klimafreundlich zu modernisieren. Für Mieter geht das zumeist einher mit Dreck, häufig aber auch mit mehr Miete. Denn Eigentümer können ihre Investition auf diese umlegen. Nachfolgend einige Fragen und Antworten rund um das Thema.

Was fällt unter Modernisierung und was nicht?
Was alles als Modernisierungsmaßnahme zählt, ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich sind das Maßnahmen, die entweder helfen, nachhaltig Energie und Wasser zu sparen, den Gebrauchswert der Wohnung steigern oder die Wohnverhältnisse verbessern. Letzteres sind zum Beispiel die Montage eines Aufzugs oder der Anbau von Balkonen. Von solchen Maßnahmen sind Instandhaltungen und Instandsetzungen zu unterscheiden - wenn Vermieter also Schäden beseitigen, etwa eine kaputte Badewanne austauschen.

Welche Rolle spielt der Unterschied zwischen Modernisierung und Instandhaltung?
Diese Einordnung entscheidet darüber, ob die Miete nach oben geht oder nicht. Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung bezahlen Vermieter komplett selbst. Dagegen dürfen sie viele Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Weil in Modernisierungsmaßnahmen häufig auch ein Stück Instandhaltung steckt und umgekehrt, ist die Abgrenzung schwierig. Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München, erläutert das am Einbau von Fenstern. „Werden uralte Holzfenster durch Isolierfenster ersetzt, handelt es sich einerseits um eine Instandsetzung. Andererseits sparen die neuen Fenster Energie." So sei der Austausch eben Modernisierung. „Im Zweifelsfall ist immer eine Instandhaltung enthalten, die aus den umlegbaren Modernisierungskosten herauszurechnen ist", sagt Julia Wagner, Leiterin Zivilrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Wie erfahren Mieter von einer Modernisierungsmieterhöhung?
Vermieter sind verpflichtet, Hausbewohner drei Monate im Voraus sowohl über die geplanten Baumaßnahmen als auch über die darauffolgende Mieterhöhung zu informieren. Das geschieht in Textform, womit generell Brief, Mail oder Fax gemeint sind.

Ab wann ist die Modernisierungsmieterhöhung zu zahlen?
Nach Abschluss der Arbeiten bekommen Mieter eine Information, in der der Eigentümer die Mietererhöhung präzisiert und deren Berechnung offenlegt. Drei Monate später wird die neue Miete fällig. Mieter haben das Recht, die Erhöhung nachzuprüfen.

Können sich Mieter auch wehren?
Modernisierungen sind kaum zu verhindern. „Mieter müssen sie grundsätzlich dulden“, stellt Lutz-Plank klar. Aber es gibt Ausnahmen: Wer wegen der Maßnahmen einer Härte widersprechen will, muss dem Eigentümer binnen eines Monats nach der Modernisierungsankündigung Bescheid geben. Die Textform genügt hierbei. Ob tatsächlich eine Härte vorliegt, hängt nach der Erfahrung von Julia Wagner vom Einzelfall ab und wird üblicherweise von Gerichten entschieden. Die Mietmehrkosten können Mieter zwar ebenfalls kaum verhindern, aber eventuell die Zahlung reduzieren. Das geht, wenn ein Mieter feststellt, dass er sich die teurere Miete nicht wird leisten können. dpa