Dachausbau schafft relativ günstig Wohnraum

Gesetzliche Bestimmungen für Brand-, Wärmeund Schallschutz beachten

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Steigende Baupreise, technische Neuerungen und ein verändertes Bewusstsein führen bei vielen Hausbesitzern zu der Erkenntnis, dass sich das Dach gut als Wohnraum nutzen lässt - durch einen Ausbau zum relativ günstigen Preis.

Ob der Dachausbau genehmigungsfrei ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung und von dem Umfang der Maßnahme ab. Wird bestehender Wohnraum erweitert, ist der Ausbau meist genehmigungsfrei. Wird allerdings eine Gaube eingebaut oder soll eine komplette neue Wohnung entstehen, ist meist eine Baugenehmigung nötig.

Theoretisch können Dächer ab einer Dachneigung von 20 Grad ausgebaut werden. Es sollte aber geprüft werden, ob genügend Fläche mit ausreichender Kopfhöhe zur Verfügung steht. Dächer zwischen 20 und 35 Grad Neigung können zum Beispiel als Gästezimmer ausgebaut werden, eignen sich aber selten für einen ständigen Aufenthalt.

Neigung und Form - Hohen Wohnkomfort bietet das Oberstübchen ab einer Dachneigung von 35 Grad, denn dann ist meist gewährleistet, dass es genügend Wohnraum mit einer Höhe von mindestens 2,30 Meter gibt.

Aber auch die Art des Dachtragwerkes entscheidet über die spätere Nutzung. So ermöglichen Sparrendächer den Ausbau eines stützenfreien Dachraums. Da aber die gesamte Dachlast über die Sparren abgetragen wird, ist der Einbau von Fenstern oder Gauben konstruktiv sehr aufwendig, was sich in den Kosten niederschlägt. Bei Pfettendächern dagegen wird die Dachlast bei der Standardkonstruktion über Stützen getragen, die nicht entfernt werden dürfen.

Holzpfosten können einem ausgebauten Dach rustikales Flair geben, aber, wenn sie mitten im Raum stehen, auch stören. Gegenüber dem Sparrendach hat das Pfettendach den Vorteil, dass großformatigere Öffnungen in der Dachfläche möglich sind. Das erlaubt neben breiten Fensterfronten oder Gauben auch den Bau einer Dachterrasse.

Wärme und Schallschutz - In die Planung mit einbeziehen muss man gesetzliche Bestimmungen beim Brand-, Wärme- und Schallschutz sowie die bauphysikalischen Zusammenhänge. Zunächst muss überprüft werden, ob das Dach dicht und die Holzkonstruktion frei von Schädlingen ist, da ansonsten die Statik nicht gewährleistet ist. Vor dem eigentlichen Dachausbau steht oft die Wärmedämmung, damit die Energiekosten im Rahmen bleiben. Eine gute Dämmung ist nicht nur im ureigensten Interesse des Bauherren, sie ist auch seit dem 1. Februar 2002 durch die Energieeinspar-Verordnung vorgeschrieben. Zusätzlich bedarf es einer innenliegenden Dampf-/Luftsperre, die vor Schäden durch Kondenswasser schützt und die auch Luftdichtheit gewährleisten kann. Außen wird eine wasserführende Schicht angebracht.

Weil ein nicht ausgebauter Dachboden kaum über ausreichenden Trittschallschutz verfügt, sollte beim Ausbau daher der Fußboden einen Aufbau erhalten, der Bewohner in den unteren Geschossen vor Geräuschen schützt. Hierbei entscheidet die Statik, ob etwa Zementestrich möglich ist oder Trockenestrich vorgezogen werden sollte. Wird das Dachgeschoss zur eigenständigen Wohnung, müssen zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften die erhöhten Anforderungen an Schall- und Brandschutz sowie Fluchtwege berücksichtigt werden.

Tageslicht - Wichtig ist es, darauf zu achten, dass der neue Wohnraum ausreichend Tageslicht erhält - etwa durch Gauben. Deren Fenster bieten einen weiteren Vorteil: Sie können ohne großen Aufwand verdunkelt werden, indem auf der Außenseite Rollläden oder Markisen integriert werden. Je nach Dachneigung und örtlichen Vorschriften können auch Dachterrassen entstehen. Zudem müssen Heizungs- und Wasseranschlüsse gelegt und die Stromversorgung erweitert werden. Ein kniffliges Problem ist oft der sichere Zugang über eine Treppe, insbesondere wenn der Speicher vorher nur über eine Luke zu erreichen war. Da aus statischen Gründen die Decke nicht an jeder Stelle geöffnet werden kann, um eine Treppe daran zu befestigen, sind oft statische Hilfskonstruktionen erforderlich.

Ein Dachgeschoss bewohnbar zu machen, ist nicht ganz so einfach. Deshalb sollte der Ausbau nur vom qualifizierten Dachdeckerbetrieb ausgeführt werden. Dort gibt es auch weitere Infos zum Thema. red